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Neue Landesverordnung tritt in Kraft

Nur noch 2G - Beherbergungen ab 22.11.2021


SPO, 28.11.2021 Liebe Gäste, das Land Schleswig-Holstein hat neue Schutzmaßnahmen beschlossen, die zum 22. November 2021 in Kraft getreten sind und vorerst bis zum 15.12.2021 gelten. Eine Verlängerung der Maßnahmen über diesen Zeitraum hinaus ist denkbar. Hier stellen wir die wesentlichen Änderungen mit Bezug zum touristischen Bereich kurz dar:



2G-Regelung

In vielen Bereichen gilt zukünftig die 2G-Regelung. Konkret bedeutet dies, dass überall dort, wo 2G-Anwendung findet, nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben bzw. teilnehmen können. Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind weiterhin von diesen Regelungen ausgenommen. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, müssen einen ärztlichen Nachweis mitführen und einen tagesaktuellen Testnachweis vorweisen.


Beherbergung

Eine Beherbergung ist nur unter Einhaltung der 2G – Regelung gestattet. Dies bedeutet, dass von Seiten der anreisenden Gäste vorab ein Nachweis über den gültigen Impf- bzw. Genesen- Status aller Reisenden gegenüber dem Beherbergungsbetrieb erfolgen muss. Eine Ausnahme dieser Regelung stellen Geschäftsreisen dar. In diesem Fall gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet). Gleiches gilt, wenn die Beherbergung bereits vor dem 22. November 2021 begonnen hat. Ein offizieller Nachweis über den geschäftlichen Zweck der Reise muss dem Beherbergungsbetrieb einmalig vorgelegt werden.


Gastronomie

Gastronomiebetriebe dürfen unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes und Anwendung der 2G-Regelung (innen) weiterhin geöffnet bleiben. Nur bei geschäftlichen, geschlossenen Veranstaltungen gilt die 3G-Regelung.


Veranstaltungen & Freizeiteinrichtungen

Veranstaltungen in Innenräumen dürfen unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes und unter der 2G-Regelung weiterhin stattfinden. Personen die beruflich, geschäftlich oder dienstlich an einer Veranstaltung teilnehmen, unterliegen der 3G-Regelung. Für den Außenbereich ist ebenfalls ein Hygienekonzept erforderlich. Je nach Risikobewertung der einzelnen Veranstaltungen wird die Umsetzung eines 2G-Konzeptes empfohlen. Auch für den Besuch von Freizeiteinrichtungen wie z.B. der Dünen-Therme gilt 2G.


Testzentren

Jeder Bürger hat ab sofort wieder die Möglichkeit, sich kostenfrei testen zu lassen. Auch Geimpften und Genesenen wird eine regelmäßige Testung zur Eindämmung der Pandemie empfohlen. Einen Überblick der aktuellen Testmöglichkeiten in St. Peter-Ording und auf Eiderstedt finden Sie unter Umgang mit der Coronakrise in St. Peter-Ording (st-peter-ording.de).


Wintervergnügen SPO

Im Hinblick auf die kommende Adventszeit beobachtet die TZ SPO die Entwicklung der landesweiten Corona-Situation sehr genau. Deshalb wurde entschieden, die Pläne bzgl. des Wintervergnügens an die aktuelle Situation anzupassen. Die Eislaufbahn wird wie geplant ab dem 4. Dezember 2021 unter Anwendung der 2G-Regelung inkl. eines Hygienekonzeptes stattfinden. Darüber hinaus wird es jedoch nicht wie geplant einen Budenzauber um die Eisbahn herum geben, da man in der Pandemie größere Menschenansammlungen vermeiden möchte.


Weihnachts- und Silvesterprogramm 2021

Der kleine Wintermarkt auf der Promenade wird unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes wie geplant ab dem 20. Dezember 2021 stattfinden, sofern es die Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt zulassen. Dieser wird in kleinem Rahmen, ohne Verweilflächen und mit viel Abstand aufgebaut, sodass große Menschenansammlungen vermieden werden.


Auch an Silvester gilt: Sicherheit steht an erster Stelle! Deshalb wird es am Silvesterabend kein Abendprogramm geben. Auch der Silvester- und Bambinilauf wird aus diesem Grund abgesagt.

Wir möchten Sie an dieser Stelle auch noch einmal an das Abbrennverbot von Feierwerkskörpern erinnern.


Rund um den Silvester- und Neujahrstag wird es ein paar kleine Aktionen innerhalb des Ortes geben, die die Gäste vor Ort bei einem Spaziergang entdecken können. Alle geplanten Veranstaltungen, wie z.B. der Poetry-Slam, werden unter den dann gültigen Bestimmungen durchgeführt, sofern eine Durchführung sicher umsetzbar ist.

Quelle:https://www.tz-spo.de/newsletter/newsletter1.php?hf=1E5B6C95B0D84813.htm&utf8=1



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